Hinweisgeberstelle
Über diesen Kanal können Sie Hinweise auf Rechtsverstöße innerhalb der Verwaltung melden – geschützt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Anders als beim allgemeinen Mängelmelder geht es hier nicht um Schäden im öffentlichen Raum, sondern um Verstöße wie:
- Korruption & Bestechung
- Vergaberecht
- Geldwäsche
- Datenschutzverstoß
- Arbeitsschutz & Sicherheit
- Umweltschutz
- Sonstiger Rechtsverstoß
So bleiben Sie anonym
Es wird weder Ihr Name noch eine E-Mail-Adresse erhoben – eine Meldung ist ohne jede Angabe möglich. Sie erhalten bei der Meldung eine Fallnummer und einen Zugangscode, mit dem Sie später den Bearbeitungsstand einsehen und mit der Verwaltung kommunizieren können, ohne Ihre Identität preiszugeben. Bewahren Sie beide Werte sicher auf – ohne sie ist der Fall nicht wiederauffindbar, es gibt keine Möglichkeit, sie nachträglich zurückzusetzen. Technischer Hinweis: Wie bei jeder Internetseite protokolliert die zugrunde liegende Infrastruktur (z. B. der Webserver) aus betrieblichen Gründen technische Verbindungsdaten wie die IP-Adresse – vollständige Anonymität auf Netzwerkebene kann diese Seite nicht garantieren.